Wir möchten daran erinnern, dass ab dem 08. Mai 2012 neue Vorschriften zur Textilkennzeichnung gelten. Die neue Textilkennzeichnungsverordnung löst dann das bislang geltende Textilkennzeichnungsgesetz ab.
Seit längerem bestand Unsicherheit, ob z.B. die Belehrung zum Widerrufsrecht, welches ja ausschließlich Verbrauchern zusteht, mit der Einschränkung "gilt nur für Verbraucher" oder ähnlich versehen werden darf. Die Musterwiderrufsbelehrung sah dies nicht vor. Zu der Zulässigkeit solcher Formulierungen hatte nun der BGH zu entscheiden.
Der Bundestag hat am 02.03.2012, die sogenannte Button Lösung mit dem "Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt, könnte den Händler bereits ab 01. Juni 2012 (eher 01.07.) die neue Verpflichtung treffen.
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